Tippgeberprovision

Ihre Empfehlung zahlt sich aus!

Sie kennen jemanden, der jemanden kennt? 

Eine Bekannte oder ein Kollege möchte seine Eigentumswohnung oder sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarin möchte das geerbte Grundstück loswerden? Dann sagen Sie es uns. 

Egal ob Grundstück, Haus oder Wohnung – wir freuen uns über jeden Hinweis und Sie können sich über eine Tippgeber-Provision von 0,5% des Kaufpreises freuen.

Es sind nur drei einfache Schritte zu Ihrer Provision:

1.  Sie geben uns über das Kontaktformular oder telefonisch einen Hinweis.

2. Wir prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.

3. Nach Abschluss des Kaufvertrages beim Notar erhalten Sie eine Abrechnung und die Tippgeber-Provision per Überweisung direkt auf Ihr Konto.

Tippgeberprovision für Ihre Vermittlung
50euro

Beispiel:

Immobilienverkauf über 500.000 Euro

Tippgeberprovision von 0,5% des Kaufpreises

= 2.500 Euro Tippgeber-Provision für Sie!

Voraussetzungen:

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt
  • Das Objekt wird bisher nicht vermittelt oder öffentlich angeboten
  • Es handelt sich um einen Verkauf (keine Vermietung / Verpachtung)
  • Die Vermittlung führt zum notariellen Kaufvertrag
  • Der Tippgeber unterliegt nicht dem Standesrecht und ist mit dem Verkäufer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft
Bitte beachten Sie auch, dass Tippgeberprovisionen über 256,- Euro / Jahr einkommensteuerpflichtig sind. Wenn Sie häufiger als Tippgeber tätig sind, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Bitte vergewissern Sie sich beim Verkäufer, dass die Weitergabe der persönlichen Daten zulässig und gewünscht ist.