Ihre Empfehlung zahlt sich aus.
Ihre Tippgeber-Provision
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Bringen Sie uns zusammen – und profitieren Sie vom erfolgreichen Verkauf.
Haus, Wohnung oder Grundstück: Ich kümmere mich um die Vermittlung. Sie erhalten für Ihren passenden Hinweis eine Tippgeber-Provision.
Jetzt einen Tipp geben Oder persönlich besprechen: 06073 / 7238772Einfach. Persönlich. Transparent.
Drei Schritte zu Ihrer Provision.
01 · Ihr Hinweis
Sie geben mir den Tipp.
Über das Formular oder telefonisch – ganz unkompliziert.
02 · Meine Vermittlung
Ich kümmere mich darum.
Ich prüfe Ihren Hinweis und nehme Kontakt zum Eigentümer auf.
03 · Ihre Auszahlung
Ihr Tipp zahlt sich aus.
Nach dem notariellen Kaufvertrag erhalten Sie die Abrechnung und Ihre Provision per Überweisung.
Gut zu wissen
Wann wird aus einem Tipp
eine Provision?
- Die Immobilie ist mir bisher unbekannt.
- Sie wird noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
- Es geht um einen Verkauf, nicht um Vermietung oder Verpachtung.
- Meine Vermittlung führt zu einem notariellen Kaufvertrag.
- Sie unterliegen nicht dem Standesrecht und sind mit dem Verkäufer weder verwandt noch verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
Hinweis zur steuerlichen Behandlung
Tippgeberprovisionen können steuerpflichtig sein. Für gelegentliche Leistungen gilt unter den Voraussetzungen des § 22 Nr. 3 EStG eine Freigrenze von weniger als 256 Euro an Einkünften im Kalenderjahr. Wenn Sie häufiger als Tippgeber tätig sind, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden.
Ihr direkter Draht zu Stefan G. Richter
Ihr Tipp beginnt hier.
Schreiben Sie mir kurz, um welche Immobilie es geht. Ich melde mich bei Ihnen und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

