Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren.
Einkommens-, Eigentums- und energetische Voraussetzungen sowie verbindliche Sanierungsziele und Fristen beachten. Der Erwerbskredit ersetzt keine Sanierungsfinanzierung.
Förderkredit für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Ein Tilgungszuschuss ist je nach Vorhaben möglich.
Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich. Effizienzhausstandard und Antrag vorab abstimmen.
Zuschuss für förderfähige effiziente Heizungsanlagen und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in Wohngebäuden.
Technische Vorgaben, mögliche Boni und zulässige Vertragsgestaltung vor der Umsetzung prüfen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Antragswege.
Unterstützung beim erstmaligen Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen. Die Förderung knüpft an die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer an.
Es gelten eigene Antrags- und Nachweisregeln. Die Auszahlung erfolgt über mehrere Jahre; die Förderung steht nicht als sofortiges Eigenkapital bereit.
Zinsverbilligtes Darlehen für Bau oder Kauf von Eigenwohnraum. Das Programm richtet sich vor allem an Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen; ein Kinderzuschuss kann hinzukommen.
Die zuständige Bewilligungsstelle prüft Einkommen, Objekt, Eigenmittel und weitere Voraussetzungen. Vor Kauf oder Baubeginn Kontakt aufnehmen.
Landesförderung für Familien beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum. Die mögliche Darlehenshöhe hängt unter anderem von der Kinderzahl ab.
Einkommen, Haushaltszusammensetzung, Eigenmittel und Anforderungen an die Immobilie prüfen lassen. Antrag und Vorhabensbeginn rechtzeitig abstimmen.
Förderung der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums für Haushalte innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen.
Förderfähige Kosten, Einkommensgrenzen und Zusage vor Maßnahmenbeginn prüfen. Kosten einer Einliegerwohnung sind in diesem Programm nicht finanzierbar.
Landesförderung zur Modernisierung bestehender Wohnungen, darunter selbst genutztes Wohneigentum.
Wichtige Einschränkung: Die offizielle Seite nennt einen Antragsannahmestopp für energetische Modernisierung nach Buchstabe B der Richtlinie (Effizienzhaus mindestens EH 85). Andere Fördertatbestände und ihre Verfügbarkeit direkt beim LFI klären.
Förderung für Neubau und Erwerb selbst genutzten Wohnraums. Vorgesehen sind Darlehen und gegebenenfalls ergänzende Zuschüsse für Kinder und Menschen mit Behinderungen.
Maßgeblich sind insbesondere die Einkommens-, Haushalts- und Objektvoraussetzungen der NBank. Antrag vor verbindlichem Vorhabensbeginn klären.
Die SIKB informiert über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Kauf, Neubau und Sanierung sowie die Einbindung von Bundes- und Landesmitteln.
Dieser Eintrag verlinkt die offizielle Förderübersicht, kein einzelnes Förderprogramm. Welche Angebote für selbst genutzten Wohnraum tatsächlich verfügbar sind, ist mit SIKB beziehungsweise Hausbank zu klären.
Landesdarlehen für Familien zur Schaffung selbst genutzten Wohneigentums; auch gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte können unter die Richtlinie fallen.
Kinderzahl, Einkommen, Eigenmittel und weitere Voraussetzungen sind maßgeblich. Konditionen und Verfügbarkeit bei der SAB prüfen.
Darlehensangebot der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums.
Finanzierungsbaustein, kein pauschaler Zuschuss. Eine Kombination mit KfW 124 ist laut IB.SH ausgeschlossen. Verwendungszweck, Eigenbeteiligung und weitere Förderbedingungen direkt mit der IB.SH klären.
Zinsgünstiger Kredit für Erwerb und/oder Modernisierung überwiegend selbst genutzten Wohneigentums im Bestand in Thüringen.
Neubau und Bauträger-Ersterwerb sind ausgeschlossen. Antrag über die Hausbank; bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht nachfinanzierbar.
Die Auswahl konzentriert sich auf selbst genutzten Wohnraum. Weitere Programme, etwa für klimafreundliche Neubauten, Barriereabbau, vermietete Immobilien oder kommunale Vorhaben, sind nicht vollständig erfasst. Zinsen, Förderbeträge und Mittelverfügbarkeit können sich kurzfristig ändern. Diese Übersicht bestätigt keine individuelle Förderfähigkeit.
Vier Punkte, die Sie vor dem nächsten Schritt klären.
Den passenden Ansprechpartner findenDie offiziellen Programmseiten nennen Förderstellen, Finanzierungspartner und zuständige Behörden.
Vor Vertragsabschluss Klarheit schaffenJe nach Programm müssen Antrag oder Zusage vor Kauf, Auftrag oder Baubeginn vorliegen. Für einzelne Programme gelten abweichende Regeln. Die zulässige Reihenfolge ist vorab zu klären.
Das gesamte Vorhaben betrachtenEigenmittel, laufende Belastung und gegebenenfalls Sanierungspflichten gehören zusammen. Fördermittel ersetzen keine tragfähige Gesamtfinanzierung.
Kombinationen prüfen lassenMehrere Programme sind nicht automatisch miteinander kombinierbar. Doppelförderung, Beihilfegrenzen und Zweckbindungen können eine Rolle spielen.
Fragen zur Förderung
Gut zu wissen, bevor Sie starten
Die wichtigsten Antworten zu Antrag, Voraussetzungen und Beratung.
Muss die Förderung vor Vertragsabschluss genehmigt sein?
Ja, bei manchen Förderprogrammen muss die Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags oder eines Liefer-, Leistungs- oder Bauvertrags sowohl beantragt als auch genehmigt sein. Ein eingereichter Antrag allein reicht dann nicht aus. Je nach Programm gelten weitere Vorgaben zum zulässigen Vorhabensbeginn. Beachten Sie deshalb immer genau die jeweils geltenden Förderbedingungen und klären Sie die vorgeschriebene Reihenfolge mit der zuständigen Förderstelle beziehungsweise Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie verbindliche Verträge abschließen oder mit Maßnahmen beginnen.
Ist eine Förderung automatisch ein Zuschuss?
Nein. Manche Programme bieten ein Darlehen, andere einen Zuschuss. Ein Tilgungszuschuss reduziert unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung eines Darlehens. Welche Form gilt, steht in den Originalbedingungen.
Kann ich mich auf die Verfügbarkeit verlassen?
Förderprogramme können kurzfristig geändert, ausgesetzt oder vollständig eingestellt werden – auch aufgrund politischer Entscheidungen oder ausgeschöpfter Fördermittel. Die Aufnahme in diese Übersicht bedeutet weder, dass Fördermittel für Ihr Vorhaben verfügbar sind, noch dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Maßgeblich ist die Prüfung durch die zuständige Stelle.
Bietet mainheim Immobilien Förderberatung an?
Diese Seite ist ein Informationsangebot. mainheim Immobilien führt hier keine individuelle Förderprüfung durch, stellt keine Förderanträge und gibt keine Förderzusagen. Unser Finanzierungspartner informiert Sie gerne über entsprechende Förderprogramme und deren Voraussetzungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Förderstelle beziehungsweise Ihren Finanzierungspartner; bei energetischen Vorhaben gegebenenfalls auch an qualifizierte Energieeffizienz-Experten.
Wie aktuell ist diese Übersicht?
Die verlinkten Programminformationen wurden am 24. Oktober 2026 geprüft. Die nächste redaktionelle Prüfung ist für den 21. November 2026 vorgesehen. Änderungen zwischen den Prüfungen sind möglich. Bitte prüfen Sie vor jeder Entscheidung die aktuellen Originalinformationen.
Gibt es weitere regionale Fördermöglichkeiten?
Ja. Städte, Gemeinden und weitere Stellen können eigene Angebote haben. Diese Seite bildet solche Angebote nicht vollständig ab. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kommune und in der Förderdatenbank des Bundes.
mainheim Immobilien
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