ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG: KOMMT JETZT DIE PFLICHT?

Hochwasser, Starkregen und überflutete Keller: Schäden durch Naturereignisse können für Immobilieneigentümer erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Bundesregierung will deshalb den Versicherungsschutz für Wohngebäude ausweiten. Am 21. Oktober 2026 haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Diskussionspapier vorgestellt.
Bestätigt: Ein entsprechendes Gesetz ist bislang nicht beschlossen. Die Vorschläge sollen zunächst mit Ländern und Verbänden diskutiert werden. Anschließend ist die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs vorgesehen. Wann neue Regelungen in Kraft treten, steht noch nicht fest.
Was ist konkret geplant?
Neue Wohngebäudeversicherungen sollen künftig standardmäßig auch Elementarschäden abdecken. Für diesen Schutz sieht das Diskussionspapier einen Selbstbehalt von höchstens 20.000 Euro im Schadensfall vor.
Auch bestehende Verträge stehen im Fokus: Eigentümer ohne Elementarschutz sollen ein Angebot zur Erweiterung ihrer Versicherung erhalten. Erfolgt keine Reaktion, soll der zusätzliche Schutz ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch Bestandteil des Vertrags werden.
Außerdem wird eine günstigere Mindestabsicherung geprüft – allerdings mit einem deutlich höheren Eigenanteil von bis zu 100.000 Euro im Schadensfall. Für Vermieter relevant: Zur Diskussion steht auch, ob die zusätzlichen Versicherungskosten künftig von der Umlage auf Mieter ausgeschlossen werden. Diese Punkte sind Vorschläge, keine geltenden Vorgaben.
Wie viele Gebäude sind bereits abgesichert?
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft waren 2025 rund 10,6 Millionen Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert. Das entspricht einer Versicherungsquote von 59 Prozent. Im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei 41 Prozent.
Der Schutz hat damit deutlich zugenommen. Gleichzeitig bleibt bei rund vier von zehn Wohngebäuden eine entsprechende Versicherungslücke.
Warum eine Gebäudeversicherung allein häufig nicht reicht
Eine klassische Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen sind dagegen in der Regel erst mit einem zusätzlichen Elementarschutz versichert.
Dabei betrifft das Risiko keineswegs nur Häuser direkt am Fluss. Bei heftigem Starkregen kann Wasser auch fernab von Gewässern über Straßen und Grundstücke in Keller, Tiefgaragen oder Wohnräume gelangen.
Welche Schäden tatsächlich versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Auch bei einer Elementarschadenversicherung gelten Bedingungen und Ausschlüsse. Unterirdisch eindringendes Grundwasser ist beispielsweise häufig nicht über die Überschwemmungsdeckung abgesichert.
Welche Mehrkosten entstehen?
Eine verlässliche Pauschale gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem von Standort, Gebäudewert, individueller Gefährdung, Vorschäden und Selbstbeteiligung ab. In besonders gefährdeten Lagen kann die Absicherung teurer oder schwieriger werden.
Die häufig genannte Größenordnung von einigen Hundert Euro jährlich ersetzt deshalb kein konkretes Angebot für die jeweilige Immobilie. Entscheidend ist zudem, welchen Schutz und welchen Eigenanteil der angebotene Tarif tatsächlich vorsieht.
Meine Einschätzung als Immobilienmakler
Ich halte einen passenden Schutz gegen Elementarschäden für einen wichtigen Bestandteil der finanziellen Vorsorge rund um die eigene Immobilie. Ob dafür eine gesetzliche Pflicht notwendig ist und wie sie bezahlbar gestaltet wird, bleibt Gegenstand der politischen Diskussion.
Mein Rat: Nimm die aktuellen Pläne zum Anlass, Deinen bestehenden Versicherungsschutz fachlich überprüfen zu lassen. Bei einer Eigentumswohnung gehört dazu insbesondere die Frage an die Hausverwaltung, welchen Elementarschutz die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft enthält und welche Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Eine Immobilie ist für viele Menschen der größte Vermögenswert. Zu wissen, wie dieser Wert abgesichert ist, schafft Klarheit – unabhängig davon, wann eine gesetzliche Neuregelung kommt.
Stand: 26. Oktober 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und enthält meine persönliche Einschätzung. Er ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Wende Dich dafür an einen qualifizierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.
